In Bezug auf die Tagessatzhöhe sind die aktualisierten finanziellen Verhältnisse im Urteilszeitpunkt zu berücksichtigen. Gemäss Aussagen des Beschuldigten an der Berufungsverhandlung ergibt sich ein durchschnittliches Nettoeinkommen inkl. 13. Monatslohn von circa CHF 4'000.00 (pag. 945). Es sind weiter ein Pauschalanzug von 30% für Steuern und Krankenkasse und ein Unterstützungsbeitrag für die Tochter von 15% zu berücksichtigen. Daraus resultiert neu ein aktualisierter Tagessatz von CHF 70.00 (pag. 969).