Die Einsatzstrafe von 60 Tage Geldstrafe ist damit um 8 Strafeinheiten zu erhöhen, was eine hypothetische Gesamtgeldstrafe von rechnerisch 68 Tagessätzen ergibt. Von dieser hypothetischen Gesamtstrafe ist die mit Urteil vom 22. September 2020 ausgesprochene rechtskräftige Geldstrafe von 60 Tagessätzen wieder abzuziehen, womit eine zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. September 2020 auszusprechende Zusatzstrafe von 8 Strafeinheiten resultiert. In Bezug auf die Tagessatzhöhe sind die aktualisierten finanziellen Verhältnisse im Urteilszeitpunkt zu berücksichtigen.