Diese ist entsprechend der Täterkomponente um 2 Strafeinheiten (oder für den Fall, dass die Täterkomponente erst nach der Asperierung mit der Einsatzstrafe berücksichtigt wird mit 1.5 Strafeinheiten) auf 12 Strafeinheiten zu erhöhen. Asperierend ist diese bei einem Asperationsfaktor von 2/3 noch mit 8 Strafeinheiten zu berücksichtigen. Die Einsatzstrafe von 60 Tage Geldstrafe ist damit um 8 Strafeinheiten zu erhöhen, was eine hypothetische Gesamtgeldstrafe von rechnerisch 68 Tagessätzen ergibt.