Sowohl die Delikte der Vorstrafe wie auch die hier zu beurteilenden Delikte haben die gleiche abstrakte Strafandrohung (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Die Kammer erachtet aber auf Grund des Unrechtsgehalts die leichte Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand vorliegend als das konkret schwerste Delikt. Das Obergericht des Kantons Bern hat mit Urteil vom 22. September 2020 für diesen Tatvorwurf eine Einsatzstrafe von 150 Tagessätzen bestimmt und sodann zusammen mit den weiteren Delikten seinerseits bereits asperierend eine