Gesamtstrafenbildung Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. September 2020 wurde der Beschuldigte wegen einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und wegen mehrfachen Fahrens ohne Fahrzeugausweis, Bewilligung oder Haftpflichtversicherung (Ziff. I.3.6. und II.4, pag. 773 und 775) zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Im Rahmen der Zusatzstrafenbildung sind die zeitlich vor diesem Urteil begangenen, neu zu beurteilenden SVG-Widerhandlungen (Fahren ohne Haftpflichtversicherung gemäss Strafbefehl lit.