Bei einem Asperationsfaktor von 2/3 ist damit die Einsatzstrafe von 36 Monaten Freiheitstrafe um 80 Tage zu erhöhen, was eine hypothetische Gesamtfreiheitstrafe von rechnerisch 38 Monaten und 20 Tagen ergibt. Von dieser hypothetischen Gesamtstrafe ist die mit Urteil vom 22. September 2020 ausgesprochene rechtskräftige Freiheitsstrafe von 36 Monaten wiederum abzuziehen, womit eine zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. September 2020 auszusprechende Zusatzstrafe von zwei Monaten und 20 Tagen resp. insgesamt 80 Tagen Freiheitsstrafe resultiert. 18.2 Geldstrafe / Gesamtstrafenbildung