30 18. Konkrete Strafzumessung 18.1 Freiheitsstrafe / Gesamtstrafenbildung Mit Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. September 2020 wurde der Beschuldigte wegen diverser SVG-Delikte gemäss Ziff. I.3.1.-3.5., I.3.7 sowie II.1 und 2 (teilweise qualifiziert, pag. 773 und 775), Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte gemäss Ziff. II.3. (pag. 775), falscher Anschuldigung gemäss Ziff. I.3.8. (pag. 773) und Irreführung der Rechtspflege gemäss Ziff. I.3.9. (pag. 773) zu einer Gesamtfreiheitstrafe von 36 Monaten verurteilt.