Die gleichartige Vorstrafe vom 22. September 2020, wird im Rahmen der Gesamtstrafenbildung ebenfalls zu berücksichtigen sein (vgl. nachfolgend Ziff. 18.3.). Für alle anderen vorliegend zu beurteilenden Delikte ist sowohl die Ausfällung einer Freiheitsstrafe als auch die Ausfällung einer Geldstrafe möglich. Hätte die Kammer über die jeweils einzelnen Widerhandlungen gegen das SVG isoliert zu entscheiden, wäre die Ausfällung von Geldstrafen im Normalfall angemessen. Der Beschuldigte beging jedoch bereits von 2012 bis 2018 über den langen Zeitraum von 6 Jahren hinweg eine ganze Reihe derartiger Straftaten – dafür wurden in den Verfahren V._____