Der Beschuldigte wurde vor der hier relevanten erstinstanzlichen Verurteilung vom 8. Oktober 2020 mit Urteil vom 30. Juli 2019 durch das Regionalgericht Berner Ju- ra-Seeland wegen diversen SVG-Delikten (teilweise qualifiziert), einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121), begangen zwischen 2012 und 26. Juli 2018 verurteilt zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten (Gesamtstrafe), zu einer unbedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen