17. Methodik / Strafart Der Beschuldigte wurde vor der hier relevanten erstinstanzlichen Verurteilung vom 8. Oktober 2020 mit Urteil vom 30. Juli 2019 durch das Regionalgericht Berner Ju- ra-Seeland wegen diversen SVG-Delikten (teilweise qualifiziert), einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, falscher Anschuldigung, Irreführung der Rechtspflege und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG;