27 Erst nach der Festlegung der Gesamtstrafe für sämtliche Delikte sind endlich die allgemeinen Täterkomponenten zu berücksichtigen (Urteil 6B_466/2013 E. 2.3.2; Urteil 6B_42/2016 E. 5.1; Urteil 6B_236/2016 E. 4.2).