25 13.2 Subsumtion Der Schädiger gemäss Art. 51 Abs. 3 SVG ergibt sich unabhängig von der Schuldfrage. Gestützt auf BGE 90 IV 219 E. 2 geht es nicht an, die Beteiligten an Ort und Stelle darüber entscheiden zu lassen, wer schuldhaft handelte und wer nicht, zeigt doch die Erfahrung, dass viele Fahrer nach einem Unfall dazu neigen, andere als Schuldige hinzustellen, sich selber aber als schuldlos zu betrachten.