Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Unfallprotokoll somit in keinem Zusammenhang mit allfälligen polizeilichen Untersuchungen steht. Gegenüber den Versicherungen hat es zudem keinen erhöhten Beweiswert, sondern dient lediglich dazu, die Unfallparteien zu disziplinieren, Identität und Umstände für die Weiterbearbeitung möglichst noch am Unfallort unmittelbar nach dem Unfall gemeinsam festzuhalten. Die Unfallparteien trifft keine Garantenstellung, bei welcher wegen eines besonderen Vertrauensverhältnisses von ihnen eine erhöhte Verantwortlichkeit erwartet werden müsste.