Bei Unfällen mit Körperverletzungen ist unbedingt die Polizei beizuziehen.[…] In einem fremden Land dient das anderssprachige Protokoll als Übersetzungshilfe, denn alle Fragen sind gleich formuliert und nummeriert. Es gibt dazu vom Swiss national Bureau of Insurance (nbi) im Internet abrufbar ein Merkblatt (https://www.nbi-ngf.ch/pdf/unfallmerkblatt_d_041016.pdf), welchem Folgendes zu entnehmen ist: Warum brauche ich ein europäisches Unfallprotokoll?