Ebenfalls ausschlaggebend dürfte die Idee sein, welche dem europäischen Unfallprotokoll zu Grunde liegt. Das Protokoll wurde von den europäischen Versicherungen (CEA Comité Européen des Assurances) lanciert und dient gemäss Gebrauchsanweisung zum Unfallprotokoll (Formular «Verkehrsunfall-Bericht», www.tcs.ch/mam/Digital-Media/PDF/Booklets/europaeisches-unfallprotokoll.pdf) folgendem Zweck: Dieses Unfallprotokoll hält den Tatbestand bei Unfällen zuhanden der Versicherungsgesellschaften fest. Bei Unfällen mit Körperverletzungen ist unbedingt die Polizei beizuziehen.