Vorliegender Fall unterscheidet sich insofern vom zitierten Fall, als dass der Unfall nicht absichtlich verursacht wurde und es hier auch nicht primär um allfällige Vorteile bei der Versicherung geht. Es ist davon auszugehen, dass vor allem deshalb eine andere Lenkerin eingetragen wurde, um den tatsächlichen Lenker vor strafrechtlichen Konsequenzen wegen seiner Führerscheinlosigkeit zu bewahren.