Weiter kann den Akten entnommen werden, dass O.________ beim (zufälligen) Eintreffen der Polizei um 19:30 Uhr (also 2 Stunden nach dem Unfall) dieser immer noch nicht genau sagen konnte, wer der Fahrzeuglenker gewesen sei. Die Polizei konnte durch Systemabfrage in Erfahrung bringen, dass das andere Fahrzeug auf eine U.________ eingetragen ist. O.________ habe jedoch angegeben, es sei klar ein männlicher Lenker gewesen, welcher das Fahrzeug verlassen habe. Er konnte der Polizei sodann das Signalement des Lenkers angeben, welches mit dem der Polizei bekannten Signalement des Beschuldigten übereinstimmte (pag. 305 und