Das Protokoll wurde gemäss allseitigen Angaben fertig ausgefüllt, es fehlten einzig noch die Detailangaben der Versicherung, namentlich die Versicherungsnummer, welche hätten nachgeliefert werden sollen. Das Formular wurde aber immerhin als so verbindlich angeschaut, dass O.________ davon ein Foto machte. Dass die Angaben von O.________ bei der Schadenbesichtigung sonst wie schriftlich