__ könne nicht abgestellt werden, es bestünden zu viele Ungereimtheiten. Man sei nachweislich über eine Stunde am Unfallort gewesen. Was habe man dort gemacht, wenn nicht alles ausgetauscht? Wenn der Beschuldigte seinen Namen nicht angegeben hätte, dann hätte man doch die Polizei dazu geholt. Der Beschuldigte habe auch noch seine Telefonnummer angegeben, er habe keinerlei Verschleierungsabsicht gehabt. Man erkenne auf dem Foto des Unfallprotokolls nicht, ob der Name des Beschuldigten darauf vermerkt sei.