In einer solchen Stresssituation kann nicht erwartet werden, dass man einen solchen tatsachenwidrigen Eintrag ins Unfallprotokoll selber sofort als untauglichen Versuch zu entlarven im Stande ist. Der Beschuldigte selber ging ja sogar noch einen Schritt weiter und gab nach dem Ausfüllen des Protokolls gegenüber der Polizei zuerst einmal an, dass seine Freundin und nicht er gefahren sei, dies obwohl ihm klar war, dass mindestens zwei andere Personen vom Gegenteil wussten (pag. 305, unterer Drittel, sowie pag. 320 4. Absatz, wobei dem besagten Protokoll vom 17. Februar 2019 ca. 23:15 Uhr, durch Polizist T.___