Sie habe nicht gewusst, wie das Protokoll ausfüllen und sie habe unter „Versicherungsnehmer“ ausgefüllt. Die anderen Informationen hätten sie nicht gehabt, weil sie sie nicht gekannt hätten (pag. 346 Z. 77 ff.). Auch vor dem Zwangsmassnahmengericht führte der Beschuldigte aus, weil niemand gewusst habe, was man ausfüllen müsse, habe sie einfach oben ihren Namen hingeschrieben. Wahrscheinlich habe er nicht genau geschaut und dies falsch gelesen (pag. 274 Z. 7 f.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sagte er aus, seine Freundin habe die Fahrerangaben gemacht. Er habe gemeint, dass oben der Fahrer und unten der Besitzer einzutragen sei (pag. 792 Z. 5 f.).