P.________ selber hatte in ihrer ersten Aussage spontan angegeben, es sei wohl eine Kurzschlussreaktion ihrerseits gewesen. Sie fügte dann noch an „Ich habe dies wohl so geschrieben?“ (pag. 368 Z. 108). Auf erneute Frage blieb sie aber dabei, dass sie diesen Teil geschrieben hatte und sagte „Ja, ich nehme an das hätte sonst auch noch Konsequenzen für mich.“ (pag. 368 Z. 119 ff.). In ihrer zweiten Aussage ca. 2 Wochen später gab sie an, sie sei es gewesen, welche ihren Namen dort in die Rubrik geschrieben habe, dies weil A.________ es ihr gesagt habe (pag. 375 Z. 179). Es sei ja ihre Schuld, dass er gefahren sei.