Es blieb unbestritten, dass die rechte Kolonne die vollständigen Angaben von O.________ enthält. Die Angaben im Unfallprotokoll – soweit rekonstruierbar – entsprechen den unbestritten gebliebenen Umständen des Unfalls. Davon ausgenommen ist einzig die Angabe auf der linken Seite unter Ziff. 9. Dort wurde P.________ unter Angabe von Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und sogar Führerscheinnummer unter dem Titel „Fahrer (siehe Führerschein)“ vermerkt, dies obwohl inzwischen allseitig unbestritten geblieben ist, dass es der Beschuldigte war, welcher das Fahrzeug im Unfallzeitpunkt (ohne Führerausweis) gelenkt hatte.