379 und 401). Wenn das Bild auch von schlechter Qualität und nicht auf den ersten Blick lesbar ist, so lassen sich doch im Vergleich mit dem gleichen (leeren) Standard-Unfallprotokoll „VERKEHRSUNFALL-BERICHT“, welches als Beweismittel zu den Akten genommen wurde, diverse Informationen über den vorliegend konkret ausgefüllten Inhalt herauslesen: In der linken Spalte des Protokolls (blaue Kolonne „Fahrzeug A“) wurde unter Ziff. „7. Fahrzeug“ als amtliches Kennzeichen „R.________…“ (unbestritten R.________) und unter Ziff. „8. Versicherungsunternehmen“ die Q.________ vermerkt.