Er hätte solchenfalls schon vor Ort O.________ gegenüber abstreiten müssen, dass er gefahren sei und sagen müssen, P.________ sei gefahren. Das sei ja nicht erfolgt. Er habe an der Berufungsverhandlung auch deutlich ausgesagt, dass er P.________ keine Anweisungen gegeben habe. Beim Ausfüllen des Protokolls hätten alle mitgewirkt, dies habe auch O.________ bestätigt. Man sei 1.5 Stunden vor Ort gewe-