10. Beweiswürdigung Urkundenfälschung (lit. a Strafbefehl) 10.1 Vorbringen Verteidigung Die Verteidigung hat in ihrem Parteivortrag an der Berufungsverhandlung zusammengefasst Folgendes vorgebracht (pag 956 ff.): Das in den Akten vorhandene Unfallprotokoll sei schlecht lesbar, nicht vollständig ausgefüllt und das Original sei nicht mehr auffindbar. Das Protokoll sei auch nie bei der Versicherung eingereicht worden. Auf dem Protokoll sei lediglich erkennbar, dass P.________ ihren Namen unter der Rubrik „Fahrer“ hingeschrieben und der Beschuldigte seinerseits unterzeichnet habe.