947 Z. 17). Er 11 selber habe es nicht und bei der Versicherung habe er es auch nicht eingereicht. Er habe es letztmals am Tag seiner Verhaftung gesehen (pag. 947 Z. 33 ff.). Er habe es mit nach Hause genommen und auf den Schaft gelegt. Dann sei die Polizei gekommen und habe ihn verhaftet (pag. 948 Z. 17 ff.). P.________ habe ihm gesagt, sie habe das Protokoll mit zur Polizei genommen, sie hätten es dann dort wohl irgendwo in den Akten abgelegt (pag. 948 Z. 34 f.). Es existiere noch eine Kopie des Originalprotokolls (pag. 947 Z. 26 f.).