P.________ handelte entsprechend der Aufforderung des Beschuldigten. Sie tat dies, um den Beschuldigten vor den Konsequenzen der Tatsache zu bewahren, dass er das Fahrzeug gelenkt hatte, ohne über einen Führerausweis zu verfügen. Der Beschuldigte wusste um diese Absicht von P.________. […] h) Der Beschuldigte kollidierte mit dem von O.________ gelenkten Personenwagen (Unfall ohne Personenschaden) und gab O.________ bei der anschliessenden Schadensbegutachtung und Diskussion seinen Namen und seine Adresse nicht an. […] […]