__ unterwegs und war im Begriff, dessen Wagen zu überholen. Wenn sich O.________ nun durch plötzliches Linksausschwenken dem Vektor des Beschuldigten in den Weg stellt, muss Letzterer ohne Abbremsen unweigerlich mit dem langsamer fahrenden Wagen von O.________ kollidieren. Er fährt ihm sozusagen schräg hintendrein. Die Kollision entstand somit, weil sich sein Wagen immer noch schneller bewegte, als jener von O.________. Es kann somit nicht als unzutreffender Sachverhaltsvorwurf gewertet werden, wenn beschrieben wird, dass der Beschuldigte (in seinem Auto) mit dem von O.________ gelenkten Auto kollidiert.