922, 924 f.). Von Amtes wegen wurden die Strafakten betreffend das Urteil der 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern vom 22. September 2020 (M.________) beigezogen (pag. 919). Weiter wurde an der Berufungsverhandlung vom 17. März 2022 eine Kopie eines europäischen Unfallprotokolls (Formular «Verkehrsunfall-Bericht», www.tcs.ch/mam/Digital-Media/PDF/Booklets/europaeisches-unfallprotokoll.pdf, pag. 961) zu den Akten genommen. Der Beschuldigte wurde an der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 17. März 2022 zudem erneut zur Person sowie zur Sache einvernommen (pag 943 ff.).