3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Blick auf die Hauptverhandlung wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 934 ff.), ein aktueller ADMAS-Auszug (pag. 937 ff.) und ein aktueller Leumundsbericht inkl. wirtschaftliche Verhälnisse (pag. 928 ff.) eingeholt. Auf die Einholung eines ergänzenden Arztberichts bei K.________ (zu demjenigen vom 14. September 2020, pag. 806) wurde verzichtet, weil der Beschuldigte mitteilen liess, nicht mehr bei diesem in Behandlung zu sein (pag. 922, 924 f.).