4 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 500.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 16'382.20 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 11'722.55). IV. Die auf die Schuldsprüche entfallende amtliche Entschädigung (1/2) und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ werden wie folgt bestimmt: