2.3. durch Führen eines Motorfahrzeugs ohne Führerausweis und Inverkehrsetzens eines nicht immatrikulierten Motorfahrzeugs (ohne Haftpflichtversicherung, Fahrzeugausweis, Kontrollschilder), begangen am 17.02.2019 zwischen ca. 18.00 Uhr und 19.30 Uhr auf der Strecke D.________ (Strafbefehl lit. f) 2.4. durch pflichtwidriges Verhalten nach einem Verkehrsunfall (Nichtangabe des Namens und der Adresse), begangen am 17.02.2019 um ca. 17.10 Uhr an der E.________ in F.________ (Strafbefehl lit. h) und in Anwendung der