24. Täterkomponenten Die .________-jährige verheiratete Beschuldigte ist selbständigerwerbend und hat ihren Angaben zufolge ein monatliches Einkommen von rund CHF 10'600.00 (pag. 191). Im Handelsregister ist sie im Zusammenhang mit der von ihr im erstinstanzlichen Verfahren erwähnten F.________ SA (pag. 192) und als Verwaltungsratspräsidentin der G.________ AG, beide in D.________ (Ort), eingetragen. Beide Unternehmen bezwecken den Handel mit Uhren und Schmuck. Es ist bei der Beschuldigten keine besondere Strafempfindlichkeit auszumachen. Zwar gestand sie von Beginn weg ein, keine Einfuhrsteuern und Zollabgaben bezahlt zu haben.