Aufgrund des Strafrahmens von bis zu CHF 117'510.50 bzw. CHF 800'000.00 hat demnach die Einfuhrsteuerhinterziehung als die schwerste Straftat zu gelten. Dafür ist eine Einsatzstrafe festzulegen, welche anschliessend mit der Zollwiderhandlung angemessen zu erhöhen ist. Es ist für jedes einzelne Delikt zu bestimmen, welche Strafe das Gericht dafür bei isolierter Betrachtung als angemessen erachten würde, und diese Strafen sind dann zu asperieren.