Die Strafbestimmungen wurden hingegen neu in einem 4. Titel für sämtliche Steuerarten untergebracht. Es galten nun – aus Überlegungen der Rechtsgleichheit – die gleichen Strafbestimmungen für alle Steuerarten (vgl. Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats vom 28. August 1996 zur Parlamentarischen Initiative ‹Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer [Dettling]› [BBl 1996 V 713], welcher die Grundlage für die Einführung des aMWSTG als Nachfolgeerlass der aMWSTV bildete [vgl. Fn. 1 im aMWSTG]). Dieses System wurde in das neue MWSTG übernommen.