15. Rechtliche Grundlagen 15.1 Anwendbares Recht Die Ausführungen der Vorinstanz zum anwendbaren Recht sind im Ergebnis zutreffend. Auf sie kann verwiesen werden (S. 16 f. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 301 f.). Auf sämtliche fraglichen Einfuhren ist das ZG anwendbar. Auf die Einfuhren vor dem 1. Januar 2010 ist das aMWSTG anwendbar, auf die Einfuhren nach dem 1. Januar 2010 das MWSTG. 15.2 Verjährung Gemäss Art.