Die Beschuldigte] hat als Verwaltungsrätin und Geschäftsführerin der C.________ AG […] durch das Ausstellenlassen von separaten Rechnungen und deren separate Bezahlung bewirkt, dass in den Jahren 2007 bis 2012 a) die Kosten für die Bestückung von Uhrenteilen ("Settings"), welche zoll- und einfuhrsteuerpflichtig waren (Fr. 77.75 Zoll, Fr. 268'349.45 Einfuhrsteuer), und 4 b) die Kosten für die Beschichtung von Uhrenteilen ("Platings"), welche zoll- und einfuhrsteuerpflichtig waren (Fr. 40.75 Zoll, Fr. 77'496.20 Einfuhrsteuer),