7. Vorbemerkungen und vorgeworfener Sachverhalt Mit Strafbescheid vom 23. August 2016 erklärte die Berufungsführerin die Beschuldigte gestützt auf folgenden Sachverhalt der mehrfachen Zollhinterziehung und mehrfachen Mehrwertsteuerhinterziehung (Einfuhrsteuerhinterziehung) schuldig, verurteilte sie zu einer Busse von CHF 30'000.00 und auferlegte ihr die Verfahrenskosten (OZD 786): [Die Beschuldigte] hat als Verwaltungsrätin und Geschäftsführerin der C.__