2012. Schuldig erklärt wurde die Beschuldigte hingegen der mehrfachen fahrlässigen Zollhinterziehung durch das Nichtanmelden der ‹Settings› und ‹Platings› (Deliktsbetrag: CHF 118.50) im besagten Zeitraum. Die Vorinstanz verurteilte die Beschuldigte zu einer Busse von CHF 300.00 und auferlegte ihr die auf den Schuldspruch fallenden Verfahrenskosten (S. 28 f. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 313 f.).