Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend Vorinstanz) sprach die Beschuldigte mit Urteil vom 17. Dezember 2020 ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten frei von der Anschuldigung der mehrfachen fahrlässigen Einfuhrsteuerhinterziehung, angeblich begangen durch das Nichtanmelden von ‹Settings› und ‹Platings› (Deliktsbetrag: CHF 345'845.65) in der Zeit vom 30. September 2007 bis zum 29. Mai 2012. Schuldig erklärt wurde die Beschuldigte hingegen der mehrfachen fahrlässigen Zollhinterziehung durch das Nichtanmelden der ‹Settings› und ‹Platings› (Deliktsbetrag: CHF 118.50) im besagten Zeitraum.