Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 11. Dezember 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. Das von E.________ und G.________ beantragte Kontakt- und Rayonverbot abgewiesen wurde. 2. Weiter verfügt wurde: 2.1 Folgender Gegenstand wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB): - Taschenmesser «Herbertz», Kunststoffgriff, Farbe Eierschalenweiss, Clip- Point-Klinge (Ass.-Nr. 012)