wird ebenfalls auf die eingereichte Honorarnote abgestellt (pag. 3135 f.), wobei die Position «Berufungserklärung ans Obergericht, Kurzbriefe an RA Wüthrich, RA Vogt, Generalstaatsanwaltschaft, Klientin» um 90 Minuten gekürzt wird. Dies, weil die Beru-