68 24. Entschädigungen Es sind die Entschädigungen für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.________ sowie die unentgeltliche Rechtsvertretung der Straf- und Zivilklägerin 1 durch Fürsprecherin D.________ für das erst- und oberinstanzliche Verfahren zu bestimmen. Weiter ist über die amtliche Entschädigung für die unentgeltliche Rechtsvertretung der Straf- und Zivilklägerinnen 2 und 3 durch Rechtsanwalt J.________ im erstinstanzlichen und durch Rechtsanwältin F.________ im oberinstanzlichen Verfahren zu befinden.