23. Verfahrenskosten Die Vorinstanz setzte die Verfahrenskosten (exkl. Kosten der amtlichen Verteidigung) gesamthaft auf CHF 59'197.40 fest, was angesichts des aufwändigen Verfahrens angemessen erscheint. Davon auferlegte sie ¾ dem Beschuldigten und die verbleibenden ¼ dem Kanton Bern (Ziff. I. und Ziff. II.2. des erstinstanzlichen Urteils; pag. 2298 f.). Da der Beschuldigte in oberer Instanz vollumfänglich schuldig erklärt wird, ist die Kostenverlegung zu ändern und die gesamten erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 59'197.40 werden dem Beschuldigten auferlegt.