66 Die adhäsionsweise Geltendmachung von Schutzansprüchen nach Art. 28b ZGB im Strafprozess wurde in der Rechtsprechung bislang nicht thematisiert. Die zivilrechtlichen Ansprüche i.S.v. Art. 122 StPO umfassen primär Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche. Jedoch erscheint es – nicht zuletzt mit Blick auf den vorliegenden Fall – sachgerecht, Opfer von Gewalt, Drohung oder Nachstellung in den Genuss eines Adhäsionsprozesses zur Durchsetzung der gesetzlichen Schutzansprüche gemäss Art. 28b ZGB kommen zu lassen. 22.2 Urteil der Vorinstanz