Daher lässt sich nicht bestimmen, unter welchen Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Gratifikation bestand und ob dieser durch den Beschuldigten zu ersetzen ist. Ferner kann ohne eine Veranlagungsverfügung der AHV-Beiträge für die Jahre 2020 und 2021 nicht verlässlich bestimmt werden, wie hoch die Beiträge sein werden. Es kann nicht auf die eingereichte Veranlagungsverfügung für das Jahr 2019 abgestellt werden. Für die Kammer steht ohne Zweifel fest, dass die Straf- und Zivilklägerin 1 infolge des Mordversuchs einen abzugeltenden Schaden erlitten hat.