Jedoch lässt sich der erlittene Schaden anhand der von Fürsprecherin D.________ eingereichten und ergänzten Beilagen zur Zivilklage nicht verlässlich bemessen. Wie die Vorinstanz zutreffend feststellte, erhielt die Strafund Zivilklägerin bis im August 2018 regelmässig einen 13. Monatslohn ausbezahlt (pag. 2097; pag. 2089). Dennoch wird in der aktualisierten Übersicht über die finanziellen Einbussen Ersatz für entgangenen 13. Monatslohn geltend gemacht, unter anderem für den August 2018 (Beilage 20;