21. Schadenersatzforderungen der Straf- und Zivilklägerinnen 1-3 21.1 Theoretisches Es wird auf die korrekten Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. VII.2. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 2476). 21.2 Betreffend die Straf- und Zivilklägerin 1 21.2.1 Urteil der Vorinstanz Die Vorinstanz erwog, dass die Anspruchsvoraussetzungen für Schadenersatz gegeben seien, der Nachweis zu den erlittenen Lohneinbussen aber Unstimmigkeiten enthalte und Reglemente fehlen würden. Daher hiess sie die Schadenersatzansprüche dem Grundsatz nach gut und verwies sie im Übrigen auf den Zivilweg (zum Ganzen Ziff.