Angesichts dessen erscheint eine Angehörigengenugtuung von CHF 10'000.00 angemessen. Weiter erlitt die Straf- und Zivilklägerin 2 eine posttraumatische Belastungsstörung (pag. 973.4.1) und verspürt mithin Schuldgefühle, weil sie ihre Mutter nicht beim Einkauf begleitet hat (pag. 3060, Z. 18 ff.). Sie leidet unter Angstzuständen, Konzentrationsproblemen, Appetitstörungen, Alpträumen, und erleidet sporadisch Nervenzusammenbrüche (pag. 3060, Z. 6 ff.). Seit dem Vorfall zieht sie sich vermehrt sozial zurück und ist distanziert (pag. 3060, Z. 26 ff.). Die psychischen Beeinträchtigungen sind als gravierend einzustufen und auf den Vorfall vom 30. Juli 2016 zurückzuführen.